Mitvertrag

Mietvertrag / Vermietung

Veranstaltungsraum „Neue Zeiten e.V.“

 

Zwischen den Vermieter,

„Neue Zeiten e.V.“ Arndtstr.10, 92637 Weiden  Tel: 0961/472 65 00  Mob: 0176/2425 1903

und dem Mieter (im folgenden Mieter genannt)

Name:  __________________________  Vorname:___________________

Straße: __________________________  PLZ/Ort:  ___________________

Telefon:__________________________  Mobil:     ____________________

Wird folgender Mietvertrag geschlossen:

Der Mietvertrag wird für den   _______________

                                                                       (Datum)

zum persönlichen Zwecken abgeschlossen. Das Mietverhältnis

beginnt am  _____________________________

                                                (Datum)

läuft ab       _____________________________

                                  (Datum)

 

Mietpreis beträgt _________

Der Mietpreis schließt Kosten für Heizung und Wasser mit ein.

Strompreise wird zum Schluss auf Tatsächliche Kosten abgerechnet Cent/kWh 30,0

Stromzähler

Stand vor Vertragsabschluss__________________   Ende__________________         

Verbrauch ____________________ x 0,30€ = _______________€

Die Mieter zahlt bis spätestens ein Woche vor den Veranstaltung

eine Kaution in Höhe – 70 €.

Sollten wesentlich mehr Kosten anfallen, sind die Mehrkosten sofort am gleichen Tag der Rechnungstellung zu zahlen. Guthaben werden dem Mieter durch das Büro erstattet oder überwiesen.

Der Mietpreis ist spätestens 7 Arbeitstage nach Mietvertragsunterschrift  auf das Konto fällig.                       

Volksbank Nordoberpfalz eG

IBAN: DE25 7539 0000 0002 5089 82

BIC: GENODEF1WEV

Um eine Reservierung zu fixieren ist notwendig die Zahlung vorab zu leisten.

Der Mieter kann die Miete nicht mindern, wenn er einen Mangel an der Mietsache zu vertreten hat. Dasselbe gilt auch wenn, der Mieter den Mangel schon bei Vertragsabschluss kannte und trotz Kenntnis des Mangels den Gebrauch der Räume vorbehaltlos fortgesetzt.

Falls der Mietvertrag durch widrige Umstände (z.B. Rohrbruch, Stromausfall, Heizung defekt, Einbruch etc.) nicht zur Durchführung kommt, kann der Vermieter haftbar gemacht werden. In  diesem Fall wird aber eventuell schon bezahlte Miete zurückerstattet.

Die Mieter ist zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtig. In Falle des Rücktritts aus irgendeinen Gründen zahlt Mieter ein Ausfallentschädigungsgeld in Höhe:

bis zu 6 Wochen vor Veranstaltung  - 25%

bis zu 4 Wochen vor Veranstaltung  - 50%

danach                                            - 100%       

von Mietpreis.

Der Vermieter behält sich vor, vor der Übergabe der vermieteten Räume einseitig vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn zu befürchten ist, dass sich aus der Veranstaltung unzumutbare Unzuträglichkeiten ergeben oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört oder gefährdet wird.

 

Das Überlassen der Räumlichkeiten an Dritte ist ausdrücklich untersagt!

1. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Veranstaltung anwesend zu sein. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, ist er verpflichtet den Vermieter darüber zu informieren. Der Vermieter entscheidet dann im Einzelfall, ob die Vermietung weiter Bestand hat. Sollte der Vermieter entscheiden, dass eine Vermietung unter den gegebenen Umständen nicht zustande kommt, wird trotzdem der Miete fällig. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn beziehungsweise seine Gäste während der Mietzeit am/im Veranstaltungsraum verursacht werden.

2. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlichen Ruhezeiten einzuhalten und außerhalb ruhestörenden Lärms zu vermeiden. Nach 22:00 Uhr ist die Musik unbedingt auf „Zimmerlautstärke“ zu dämpfen.

3. Der vermietende Verein ist bei Einbruch und Diebstahl nicht für Fremdeigentum (mitgebrachte Gegenstände des Mieters und seine Gäste) versichert. Eine Haftung des vermietenden Vereins ist gänzlich ausgeschlossen. Bei eventuellem Diebstahl sind unverzüglich die Polizei sowie Vereinsvorstand zu benachrichtigen.

4. Überwachungskameras auszuschalten, mit Gegenständen bedeckt, sowie in irgendeiner Weise mit ihrer Arbeit stören, verboten. Vermieter verpflichtet Datenschutzgesetz streng einzuhalten.

5. Bei Rückgabe des Schlüssels:

• ist der Boden des Veranstaltungsraums inkl. Küche und der

• Toiletten feucht gewischt.

• sind die Toilettenschüsseln, das Waschbecken und Spüle sauber,

• wurde jegliche Abfall mitgenommen,

• sind evtl. Zigarettenkippen auf der Freifläche vor dem

• Veranstaltungsraum entfernt,

• ist benutzter Geschirr usw. sauber, gespült und eingeräumt.

6.Veränderung an den Innenwänden (z.B. Dekorationen) sind nicht erlaubt.

7. Der Mieter hat für seine Veranstaltung rechtzeitig alle gesetzlich erforderlichen Anmeldungen vorzunehmen, alle notwendigen Genehmigungen einzuholen und die einschlägigen Vorschriften zu beachten.

8. Schaden an Einrichtungen und Inventar sind sofort zu melden.

9. In den Raum herrscht absolutes Rauchverbot!

10. Fremde Heizkörper mit offener Flamme, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk jeglicher Art sind absolut verboten!

11. Vor Verlassen des Vereinsheims ist darauf zu achten, dass alle Türen und Fenster vorschriftsmäßig verschlossen sind.

12. Bei Schnee und Eisglätte obliegt die Streupflicht dem Mieter. Er hat für einen sicheren Zugang zum Vereinsheim für sich und seine Gäste zu sorgen.

13. Es ist untersagt, Tische, Stühle jeder Inventar aus dem Vereinsheim mit nach draußen zu nehmen oder abzustellen.

14. Eventuelle mündliche Anweisungen des Vermieters sind Folge zu leisten.

Dem Mieter werden vom Vermieter für Dauer der Mietzeit  folgende Schlüssel ausgehändigt Haustürschlüssel.

Weiden, den ___________________   ____________________________

                                                                               (Vermieter)

Weiden, den ___________________  _____________________________

                                                                                   (Mieter)

Neue Zeiten e.V. Arndtstr. 10, 92637 Weiden Tel: +49 (0) 961-472 65 00 E-mail: info@nz-weiden.de