Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem

1. Vorsitzenden,

2. Vorsitzenden,

3. Vorsitzenden

Der 1. Vorsitzende vertritt den Verein allein, der 2. und 3. Vorsitzende vertreten ihn gemeinsam, gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB. Im Innenverhältnis zum Verein gilt, dass der 2. und 3. Vorsitzende von der Vertretung des 1. Vorsitzenden nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch machen dürfen.

Zusatz:

Die Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass er bei Rechtsgeschäften von mehr als 1000 Euro verpflichtet ist, die Zustimmung des erweiterten Vorstands einzuholen.

Der erweiterte Vorstand (Gesamtvorstandschaft) besteht aus

  • dem Vorsitzenden,
  • dem 2 Vorsitzenden,
  • dem 3 Vorsitzenden,
  • dem Kassenwart,
  • dem Schriftführer,
  • bis zu 2 Beisitzern.

Aufgaben und Zuständigkeit des Vorstands 

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht einem anderen Organ durch Satzung zugewiesen sind. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere

  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung,
  • Einberufung der Mitgliederversammlung,
  • Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung,
  • Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung,
  • Beschlussfassung über Aufnahmeanträge und Ausschlüsse von Mitgliedern. 
Neue Zeiten e.V. Arndtstr. 10, 92637 Weiden Tel: +49 (0) 961-472 65 00 E-mail: info@nz-weiden.de